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SaaS AGB
Vertragsbedingungen für die Nutzung der Maxxeed Software über das Internet (Software as a Service)

 

1. Geltungsbereich

Die MAXXEED GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Maxxeed“) hat eine cloudbasierte Softwarelösung zur Vertriebsautomatisierung entwickelt (nachfolgend „Software“ oder „Plattform”).

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software und die Erbringung ergänzender Dienstleistungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Maxxeed und den jeweiligen Kunden (§ 14 BGB, nachfolgend „Auftraggeber“).

Diese AGB gelten nicht für Verbraucher. Der Nutzer versichert mit der Anmeldung ausdrücklich, dass es sich bei ihm nicht um einen Verbraucher im Sinne des  § 13 BGB handelt.

Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGBs.

2. Vertragsgegenstand und Umfang der Nutzungsüberlassung 

Vertragsgegenstand ist die Verschaffung einer zeitlich beschränkten Nutzung für die Maxxeed Plattform als Cloud-Angebot über einen Internetzugang.

Dem Auftraggeber wird es ermöglicht die auf Servern von Maxxeed bzw. eines beauftragten Dienstleisters (Rechenzentrum, Standort EU) gespeicherte und ablaufende Maxxeed Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. 

Maxxeed stellt dem Auftraggeber die Nutzung der Plattform am Routerausgang des jeweiligen Rechenzentrums („Übergabepunkt“) zur Verfügung. 

Maxxeed schuldet nicht die Gewährleistung der Datenverbindung zwischen dem Übergabepunkt und den IT-Systemen des Auftraggebers. Es obliegt dem Auftraggeber, die technischen Voraussetzungen zur Empfangnahme der Software am Übergabepunkt und ihrer Nutzung zu schaffen. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung und den Betrieb sämtlicher Hardware und Betriebssoftware sowie für die sichere und schnelle Anbindung der IT-Endgeräte an den Server, auf dem die Software und die Arbeitsbeschreibungen implementiert sind, verantwortlich.

Maxxeed bietet auf der Plattform verschiedene Leistungen im Zusammenhang mit der Erstellung, Verwaltung und Verteilung von Produkt- und Unternehmensinformationen an (nachfolgend „Leistungen“). Auf der zugriffsgeschützten Plattform können Auftraggeber unterschiedlichen Inhalt (Content) erstellen, speichern und verwalten und diesen ihren Interessenten und Endkunden in einem individualisierten Ausgabekanal (z.B. personalisierte Landingpage), webbasiert zur Verfügung stellen. Weiter bietet die Plattform dem Auftraggeber eine Benutzer- und Kontaktverwaltung, eine Zugriffsverwaltung für den  Ausgabekanal und Analytics-Funktionen welche die Nutzung des Ausgabekanals ausgewertet. 

3. Nutzungsrechte

3.1. Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für die Laufzeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung das entgeltliche, weltweite, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftraggeber darf die Software nur im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen nutzen. Der Auftraggeber erhält kein Recht am Quellcode der Software. Der Auftraggeber darf die Software nur für eigene Zwecke nutzen. Die Nutzung für eigene Zwecke umfasst dabei die bestimmungsgemäße Nutzung der Produkte für allgemeine Geschäftszwecke des Auftraggebers und die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers. Nicht umfasst ist die Nutzung der Produkte für Dritte, beispielsweise als Dienstleister oder eine sonstige Überlassung oder Nutzungsvermittlung an Dritte.

3.2. Nutzung der Software durch Mitarbeiter und Dritte

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Software durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte (nachfolgend “Mitarbeiter”) für seine eigenen Zwecke nutzen zu lassen. Der Auftraggeber legt im Rahmen der initialen Registrierung einen Account an. Der Auftraggeber kann unter seinem Account eigene Mitarbeiter freischalten. Hierzu lädt er Mitarbeiter ein, sich auf der Plattform anzumelden.

Der Auftraggeber sichert zu, dass er nur Personen als Mitarbeiter auf die Plattform einlädt, sofern er dazu berechtigt ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Versenden der Einladung sicherzustellen, dass der Mitarbeiter mit dem Empfang der Einladung einverstanden ist. Für den Fall, dass der Mitarbeiter Ansprüche gegen Maxxeed aufgrund unaufgeforderter Zusendung der Einladung geltend macht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Zusendung der Einladung frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Auftraggeber aus diesem Sachverhalt behält sich Maxxeed vor.

Nach dem Anmeldeprozess bekommt der Mitarbeiter Zugang zu seinem Nutzerkonto (nachfolgend „Mitarbeiteraccount“).

Der Auftraggeber kann den Mitarbeiteraccount jederzeit über seinen Account beschränken oder löschen.

Eine gemeinsame Nutzung der Software durch verschiedene Nutzer unter einem gemeinsamen User-Account ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Nutzung der Software durch seine User und sämtliche Schäden, die durch fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen seiner User verursacht wurden.

3.3. Rechte an Software und Services

Soweit nicht anders vereinbart, stehen sämtliche Rechte an Software und Services, welche durch den Auftragnehmer bereitgestellt oder unter diesem Vertrag entwickelt werden, einzig dem Auftragnehmer zu. Sämtliche Rechte an jeder Art von Veränderung, Entwicklung oder Verbesserung der Produkte oder Dienstleistungen, welche durch den Auftraggeber vorgenommen werden, stehen ebenfalls ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

3.4. Open Source Software-Komponenten

Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die im Rahmen der Open Source Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Keine Vorschrift dieses Vertrages beeinflusst dabei die Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open Source Software und den Bestimmungen dieses Vertrages genießen die Lizenzbestimmungen der Open Source Software Vorrang.

3.5. Widerruf der Zugangsberechtigung

Maxxeed ist berechtigt, Inhalte, die gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen, die gegen die geltenden Regeln der Höflichkeit, der Etikette, der Sachlichkeit und des respektvollen Umgangs miteinander verstoßen oder in sonstiger Weise anstößig und/oder unsachgemäß sind, zu sperren oder zu löschen. Maxxeed wird im Anschluss eine Stellungnahme des Auftraggebers einholen und auf Basis der Stellungnahme die Entscheidung über die Löschung/Sperrung erneut bewerten.

Verstößt der Auftraggeber gegen die Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, kann Maxxeed zusätzlich:

den Nutzungsvertrag fristlos kündigen;

den Account zeitlich beschränken oder dauerhaft sperren.

Sobald ein Auftraggeber/Nutzer gesperrt wurde, darf sich dieser Nutzer auch nicht mit einem anderen Account anmelden.

Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung (beschränken oder dauerhaft sperren) gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. 

3.6. Einschränkung der Berechtigung

Soweit nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingenden Rechts oder anwendbarer Open Source Software-Nutzungsbedingungen vorgeschrieben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt,

  1. die Software über das für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche hinausgehende Maß zu kopieren, weder im Ganzen noch teilweise;

  2. die Software zu modifizieren, zu korrigieren, anzupassen, zu übersetzen, zu verbessern oder sonst abgeleitete Entwicklungen an der Software vorzunehmen;

  3. die Software Dritten zugänglich zu machen;

  4. den Quellcode der Software zu entschlüsseln, weder im Ganzen, noch teilweise;

  5. Sicherheitseinrichtungen oder Schutzmechanismen, welche in der Software enthalten oder für sie genutzt werden, zu umgehen oder zu verletzen;

  6. Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, Schaden an der Software oder den Servern des Auftragnehmers hervorzurufen;

  7. die Software in einer Art und Weise zu nutzen, durch die geltendes Recht und/oder die Rechte Dritter verletzt werden;

  8. die Software für Zwecke des Benchmarkings bzw. der Wettbewerbsanalyse der Software, für die Entwicklung, Verwendung oder die Bereitstellung eines konkurrierenden Software-Produkts bzw. konkurrierender Services oder zu sonst einem Zweck zu nutzen, welcher dem Auftragnehmer zum Nachteil gereicht; und/oder

  9. die Software für oder in Zusammenhang mit der Planung, der Konstruktion, der Instandhaltung, dem Betrieb oder der Nutzung von gefährlichen Umgebungen, Systemen oder Anwendungen oder anderen sicherheitskritischen Anwendungen zu nutzen oder sonst die Software in einer Weise einzusetzen, bei der die Software zu körperlichen Schäden oder schweren Sachschäden führen könnte.

4. Änderungen

4.1. Weiterentwicklung

Maxxeed ist bestrebt, die Plattform und die Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln. Im Rahmen dieser Weiterentwicklungen beabsichtigt Maxxeed, einzelne Funktionen der Plattform oder einzelner Dienste zu verbessern, zu erweitern, zu löschen und/oder sonst zu ändern. Die Funktionalitäten der Plattform oder der Dienste können durch Maxxeed geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist und der Nutzer hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. bei einer Verbesserung von Funktionalitäten). Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Funktionalitäten aufgrund technischer Neuerungen geändert werden.  

Die Konditionen und Funktionalitäten eines kostenlosen Abos können jederzeit geändert werden.

5. Verpflichtungen des Auftraggebers

5.1. Verpflichtung des Auftraggebers zur Kooperation und Unterstützung des Auftragnehmers

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. 

Sollte der Auftraggeber nicht ausreichend kooperieren und/oder Verzögerung verursachen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, so lange und so weit, wie der Auftragnehmer an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aufgrund unzureichender und/oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehindert ist. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber über seine nicht ausreichende oder rechtzeitige Zusammenarbeit zu informieren und eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Erfüllt der Auftraggeber dennoch seine Mitwirkungspflichten nicht, so gehen etwaige für den Auftragnehmer nicht vermeidbare sich daraus ergebenden Vergütungserhöhungen, zusätzliche Aufwände (z.B. Mehrarbeit, Stornokosten, Reisekosten) und Terminverschiebungen zu seinen Lasten. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist gelten die betroffene Software bzw. der betroffene Service als zur Verfügung gestellt bzw. erbracht.

5.2. Angemessene Sicherheit und rechtmäßige Nutzung

Der Auftragnehmer speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, keine rechtswidrigen Inhalte und Daten und/oder Inhalte und Daten, die die Rechte Dritter verletzen, mit der Software zu verarbeiten und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot von oder im Zusammenhang mit rechtswidrigen Dienstleistungen oder Waren zu nutzen.

Der Auftraggeber ist verantwortlich für 

  • angemessene Sicherheitsprozesse, Tools und Steuerungen für Systeme und Netzwerke, welche mit der Software interagieren; 

  • das Vorhalten alternativer Prozesse im Falle einer mangelnden Verfügbarkeit der Software; 

  • die Feststellung, ob die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten technischen und organisatorischen Maßnahmen des Datenschutzes und der Datensicherheit den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers genügen; 

  • das angemessene interne Training der User und die Bereitstellung von internem technischen Support;

  • die Überprüfung aller von der Plattform generierten Inhalte. In keinem Fall übernimmt Maxxeed die Verantwortung für die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der generierten Inhalte. Dies betrifft ebenfalls die Verantwortung für die Übereinstimmung der generierten Inhalte mit den geltenden Gesetzen (einschließlich im Bezug auf das Urheberrecht). Daher liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, den Inhalt auf jegliche Fehler zu prüfen und zu korrigieren. Von der Plattform ausgewählte oder generierte Stock-Bilder sind nur für die digitale Verwendung innerhalb der Plattform bestimmt und dürfen nicht für den Druck oder als Markenzeichen für ein Unternehmen verwendet werden.

Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber:

  • keine beleidigenden, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, menschenverachtenden oder verleumderischen Inhalte zu erstellen und zu verwenden;

  • keine pornographischen oder rassistischen Inhalte zu erstellen und zu verwenden;

  • keine Inhalte zu erstellen und zu verwenden, die gegen Jugendschutzgesetze oder Strafgesetze verstoßen;

  • keine Handlungen durchzuführen, die das einwandfreie Funktionieren bzw. Erscheinungsbild der Plattform blockieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten (z.B. Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code);

  • keine unwahren oder unsachlichen Inhalte zu erstellen und zu verwenden;

  • keine nicht genehmigte kommerzielle Kommunikation (beispielsweise Spam) auf der Plattform zu betreiben;

  • nicht mittels automatisierter Mechanismen (wie Bots, Roboter, Spider oder Scraper) Inhalte oder Informationen von anderen Nutzern zu erfassen oder auf andere Art auf die Plattform zuzugreifen, sofern nicht die ausdrückliche vorherige Erlaubnis von Maxxeed eingeholt wurde;

  • keine Anmeldeinformationen einzuholen oder auf einen Account zugreifen, die/das einem anderen Nutzer gehören/gehört und keine Daten anderer Nutzer zu erheben, zu nutzen und zu verarbeiten ohne dazu berechtigt zu sein;

  • keine gesetzlich geschützten Inhalte zu erstellen und zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;

  • ausschließlich auf Viren und sonstige Schadsoftware geprüfte Daten und Informationen zu verwenden und diese mit dem aktuellen Stand der Technik vorher zu prüfen;

  • keine Werbung für ein Unternehmen zu kommerziellen Zwecken vorzunehmen oder Links zu solchen Inhalten zu setzen;

  • sämtliche im Rahmen des Vertragsschlusses erhobenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben;

  • Leistungen nicht missbräuchlich in Anspruch zu nehmen und das Ansehen von Maxxeed nicht zu schädigen;

  • die an Maxxeed und die Plattform gesendeten Daten regelmäßig, mindestens einmal täglich, und gefahrentsprechend zu sichern und eigene Kopien vorzuhalten, um bei Verlust der Daten diese wiederherstellen zu können.

6. Leistungserbringung

6.1. Service Level Agreement

Die Software wird entsprechend des Service Level Agreement (SLA) des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt, das unter https://www.maxxeed.com/de/mxsla abrufbar ist und das ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag einbezogen wird.

6.2. Setup/Einrichtung und Konfiguration der Software

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Setup/Einrichtung und Konfiguration der Software gemäß der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Stundensätze für Services zu vergüten.

6.3. Übergabe der Software, Erbringung von Services

Software und sonstige Arbeitsergebnisse gelten als übergeben, sobald sie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Services gelten als erbracht, sobald der jeweilige Service abgeschlossen wurde. Support/Pflege werden gegebenenfalls mit Zeitablauf als monatlich anteilig erbracht angesehen.

Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen Software und Services keiner gesonderten Abnahme durch den Auftraggeber, sondern gelten mit Übergabe als abgenommen. Sollte eine Abnahme vertraglich vereinbart sein und hat der Auftraggeber nicht den Zeit- oder Testplan der Abnahme eingehalten oder sollte ein solcher Testplan oder eine zeitliche Begrenzung für Tests und Abnahme nicht vorliegen, so gelten Software und Services zehn Werktage nach Übergabe als abgenommen.

6.4. Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen (insgesamt als „Subunternehmer“ bezeichnet) einzusetzen, um die vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer wird dafür sorgen, dass Subunternehmer entsprechend dieses AGB an Verpflichtungen hinsichtlich Geheimhaltung und Datenschutz gebunden sind. Die Beauftragung von Subunternehmern lässt die vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers dem Auftraggeber gegenüber unberührt. 

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Abschluss von Abos zur Nutzung der Leistungen ist zum Teil gebührenpflichtig. Für die Abos sind die dort genannten Preise für die monatliche bzw. jährliche Vergütung oder die im Angebot genannten Preise (nachfolgend „Vergütung“) maßgeblich.

Für Auftraggeber, die in Deutschland ansässig sind, verstehen sich sämtliche Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auftraggeber, die außerhalb von Deutschland ansässig sind, sind für die Abfuhr von anfallenden Steuern und die Zahlung von etwaig anfallenden Gebühren, wie Umsatzsteuer und Zollgebühren, selbst verantwortlich. Auftraggeber aus dem EU-Ausland haben während des Buchungsprozesses ihre VAT-ID zur Durchführung des Reverse-Charge Verfahrens anzugeben.

Soweit nicht anders vereinbart, ist die vom Auftraggeber geschuldete Vergütung jeweils zum Anfang des Buchungszeitraumes im Voraus zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe fällig..

8. Haftungsbegrenzung

8.1. Haftung wegen Mangel 

Die Anwendung des § 536a Abs.2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs.1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.  

8.2. Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer, sowohl für eigenes sowie für zugerechnetes Verhalten, nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut.

8.3. Folgeschäden

Für mittelbare und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen etc. haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.4. Haftung bei grober Fahrlässigkeit

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Auftragnehmer gegebenen eigenständigen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

8.5. Haftung bei Verletzung der ordnungsgemäßen Datensicherung

Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Verlust von Daten der Höhe nach begrenzt auf diejenigen Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber aufgetreten wären.

9. Kundendaten und Freistellung von Ansprüchen Dritter

9.1. Rechte an den Inhalten des Auftraggebers

Der Auftraggeber räumt Maxxeed an den von ihm auf der Plattform eingestellten Inhalten (nachfolgend „Nutzerinhalte“) das einfache, räumlich unbeschränkte, auf die Vertragslaufzeit des Nutzungsvertrages sowie auf die Verarbeitung der Nutzerinhalte auf der Plattform von Maxxeed oder den verwendeten Integrationen, soweit dies zum Zwecke der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist, beschränkte Nutzungsrecht ein (nachfolgend „Lizenz“). Maxxeed ist insbesondere berechtigt, die Nutzerinhalte technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf verschiedenen Empfangsgeräten dargestellt werden können.

Die Lizenz endet, wenn der Auftraggeber seine NutzerInhalte oder seinen Account löscht sowie bei Beendigung des Nutzungsvertrages.

Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die oben genannten Rechte wirksam einzuräumen. Der Auftraggeber garantiert außerdem, dass die erstellten, verwalteten und verteilten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte. 

9.2. Verantwortlichkeit des Auftraggebers für verarbeitete Daten

Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür gegebenenfalls erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Auftragnehmer nimmt von Inhalten des Auftraggebers oder seiner Nutzer keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte nicht.

9.3. Haftungsfreistellung

Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Auftragnehmer von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Auftragnehmer von Dritten, auch von Mitarbeitern des Auftraggebers persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Auftraggebers in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1. Vertraulichkeit

Beide Parteien werden ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis und die Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

10.2. Verarbeitung personenbezogener Daten

Die vom Auftraggeber im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen freiwillig mitgeteilten personenbezogenen Daten und persönliche Daten, die sich auf die Nutzung der Software beziehen, werden von Maxxeed ausschließlich unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der sonstigen anwendbaren Datenschutzvorschriften verwendet. Um die volle Funktionalität der Software zur Verfügung zu stellen, ist es notwendig, personenbezogene Daten und persönliche Daten des Auftraggebers zu verarbeiten.  

10.3. Berechtigung zur Verarbeitung von anonymisierten Daten

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anonymisierte Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software für interne Geschäfts- und/oder Betriebszwecke zu verwenden, insbesondere zur Analyse der Nutzung der Software und zur Verbesserung der Software. Der Auftraggeber erteilt eine entsprechende Weisung zur Anonymisierung der hierfür erforderlichen Daten.

10.4. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Im Rahmen der Nutzung der Software kann der Auftraggeber personenbezogene Daten seiner Endkunden und sonstiger Betroffener verarbeiten. Der Auftraggeber ist dabei Verantwortlicher und der Auftragnehmer ist ein Auftragsverarbeiter. Diese Auftragsverarbeitung ist in der Vereinbarung Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien geregelt, die unter https://www.maxxeed.com/de/mxav abrufbar ist und ausdrücklich in diese AGB und den Vertrag zwischen den Parteien einbezogen wird.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien kommt über die Registrierung, oder das Annehmen eines Abos über die Maxxeed Plattform, oder über ein Angebot oder der E-Mail Bestätigung zustande.

Die Registrierung auf der Plattform erfolgt durch die Eröffnung eines Accounts auf der Plattform unter Zustimmung zu diesen AGB.

11.2. Laufzeit

Der Nutzungsvertrag beginnt mit der erfolgreich abgeschlossenen Registrierung und hat eine unbegrenzte Laufzeit. Bucht der Auftraggeber nach Ablauf eines möglicherweise eingeräumten Testzeitraumes kein gebührenpflichtig Abo, endet der Nutzungsvertrag mit Ablauf des Testzeitraumes.

Ein kostenpflichtiges Abo verlängert sich jeweils um die initiale Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Ein kostenloses Abo kann jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. 

Mit Kündigung des Abos, endet auch der Nutzungsvertrag.

Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann Maxxeed das Abo ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Für die Kündigungserklärung genügt eine E-Mail oder eine sonstige Mitteilung in Textform an Maxxeed. Alternativ kann die Kündigung auch über den Account des Auftraggebers vorgenommen werden.

11.3. Abwicklung nach Kündigung

Die vom Auftraggeber hinterlegten personenbezogenen Daten und der Account werden von Maxxeed mit Beendigung des Nutzungsvertrages gelöscht und ein Zugriff ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für alle vom Auftraggeber/ Mitarbeiter oder Nutzer auf der Plattform abgelegten Daten. Der Auftraggeber/ Mitarbeiter muss seine Daten und die für ihn erzeugten Informationen im Vorfeld der Beendigung des Nutzungsvertrages per Download sichern. Sofern Maxxeed verpflichtet ist, Daten aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufzubewahren, darf Maxxeed die Daten alternativ auch sperren; mit Entfallen der Befugnis werden die Daten von Maxxeed gelöscht. 

12. Allgemeines

12.1. Ausschluss fremder AGB

Die Geltung allgemeiner Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Maxxeed den Bedingungen des Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.

12.2. Gerichtsbarkeit, Gerichtsstand, Sprache

Diese AGB und der darin geregelte Nutzungsvertrag sowie die Abos unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.. 

Sämtliche Vertragsschlüsse zwischen dem Auftraggeber und Maxxeed erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten aufgrund dieses Vertrages verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, so einigen sich die Parteien bereits jetzt auf den Geschäftssitz der Maxxeed als allgemeinen Gerichtsstand.

12.3. Billigung von Vermarktungsmaßnahmen

Der Auftragnehmer hat das Recht, die Tatsache, dass der Auftraggeber seine Software nutzt bzw. sein Kunde ist, öffentlich zu äußern und den Namen und das Logo des Auftraggebers für diesen Zweck in seinen Marketingmaterialien, auch im Internet auf seiner Webseite und/oder auf seinem Seiten in den sozialen Medien, zu nutzen. Jeder andere Gebrauch des Namens oder Logos des Auftraggebers bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

12.4. Formerfordernis

Alle Mitteilungen unter diesem Vertrag bedürfen der Textform und werden mit erster Zustellung wirksam.

12.5. Änderungen an diesen Vertragsbedingungen

Der Auftragnehmer kann Änderungen an diesen Vertragsbedingungen vornehmen, wenn diese aufgrund geänderter Umstände, beispielsweise bei wesentlichen Änderungen der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung, des relevanten Markt- und Geschäftsumfelds oder aufgrund technischer Entwicklungen notwendig werden, für den Auftraggeber zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in einem angemessenen Zeitraum, mindestens einen Monat, vor Inkrafttreten der Änderungen, über die Änderungen in elektronischer Form informieren. Der Auftraggeber ist berechtigt, solchen Änderungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung zu widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gilt seine Zustimmung nach Ablauf der oben genannten Fristen als erteilt. Auf die Dauer der Frist und auf die Bedeutung ihres ergebnislosen Ablaufs wird der Auftragnehmer bei der Ankündigung der Änderungen der AGB ausdrücklich hinweisen.

12.6. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Folge. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen im Einvernehmen durch neue, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gilt entsprechend, wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung nachträglich unwirksam werden sollte oder im Falle von Lücken in diesen Vereinbarung.

Stand: Mai 2022